Mo.-Do.: 08:30-17:00 Uhr, Fr.: 08:30-15:00 Uhr (02 31) 95 20 45-0

Für Behörden

FÜR BEHÖRDEN

ÜBERSETZUNGEN FÜR BEHÖRDEN

Hier ein kleiner Auszug unserer Übersetzungsdienstleistungen für Behördenkunden:

  • Anklageschriften
  • Strafbefehle
  • (Europäische) Haftbefehle
  • Beschlüsse
  • Ermittlungsakten
  • Verfügungen
  • Urkunden
  • Vernehmungsprotokolle
  • Gefangenenpost
  • Klageschriften nebst Anlagen (wie z. B. Rechnungen, Meldebescheinigungen, Urkunden etc.)
  • Obduktionsberichte
  • Antrag auf Versorgungsausgleich
  • Antrag auf Scheidung
  • Wichtige Hinweise (diverse Schriftstücke)
  • Formulare für gerichtliche Zustellungen im Ausland
  • Anhörungsbogen
  • Bescheinigung Verdienstausfall
  • Rechtshilfeersuchen und dazugehörige Antworten
  • E-Mail- und SMS-Schriftverkehr
  • Und vieles mehr…

Kontaktieren Sie uns, wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Die Übersetzungen werden auf Wunsch beglaubigt und von erfahrenen und vorwiegend muttersprachlichen Übersetzern/innen angefertigt.

 

DOLMETSCHEN FÜR BEHÖRDEN

Das Dolmetschen für und bei Behörden (z. B. Gerichte, Ämter, Polizei) oder auch bei Notaren, Anwälten und Gutachtern etc. ist besonders anspruchsvoll. Hier wird eine Kombination aus Simultan-, Konsekutiv- und Gesprächsdolmetschen angewendet. Welche Art Anwendung findet, ergibt sich meist aus der individuellen Situation.

Während eines Gerichtsverfahrens wird in der Regel für eine Person in deren Muttersprache gedolmetscht. Dies geschieht simultan im Flüsterdolmetschen. Soll diese Person etwas sagen, wird meistens konsekutiv in die deutsche Sprache gedolmetscht, da alle Verfahrensbeteiligten den/die Sprechende/n verstehen sollen.

Beim Behördendolmetschen tritt der/die Dolmetscher/in nicht nur als Sprach-, sondern häufig auch als Kulturmittler/in in Erscheinung, wodurch er/sie nicht nur eine vermittelnde Brücke zwischen zwei Sprachen, sondern auch zwischen zwei Kulturen baut.

Schon überzeugt?

Dann fordern Sie hier Ihren ganz persönlichen Kostenvoranschlag von INTRADUCT® an.

Anfrage

Kontakt

Gerichtsstraße 19
44135 Dortmund

Postfach 10 17 10
44017 Dortmund

Tel. (02 31) 95 20 45-0
Fax (02 31) 95 20 45-28
E-Mail info@intraduct.de

KOSTENVORANSCHLAG

Sie wünschen einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag? Schicken Sie uns Ihre Anfrage und wir kümmern uns umgehend darum!

AKTUELLES

Willkommen auf der neuen Homepage! Wir bieten Ihnen einen übersichtlicheren und schnelleren Zugriff auf den  INTRADUCT®-Sprachenservice.

REFERENZEN

An dieser Stelle sagen wir: Ein herzliches
Dankeschön für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit!