Mo.-Do.: 08:30-17:00 Uhr, Fr.: 08:30-15:00 Uhr (02 31) 95 20 45-0

AGB

AGB

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Übersetzungs- und Dolmetschaufträge – nachfolgend die Leistung genannt –, die der Auftraggeber INTRADUCT® Fachübersetzungen & Dolmetscherdienst GmbH – nachfolgend INTRADUCT® genannt – erteilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und schließen auch zukünftige Geschäfte mit ein. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für INTRADUCT® nur verbindlich, wenn INTRADUCT® diese ausdrücklich anerkannt hat.

Weitervergabe
INTRADUCT® ist berechtigt, die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den von INTRADUCT® beauftragten Dritten der Genehmigung von INTRADUCT®.

 

Übersetzungsaufträge
Umfang von Übersetzungsaufträgen
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeübt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat INTRADUCT® bereits zur Kostenvoranschlagslegung über den Verwendungszweck der Übersetzung (Zielgruppe bzw. -land) sowie über deren Ausführungsformen zu unterrichten (z. B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Umfang etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber INTRADUCT® Korrekturausdrucke („Proofs“) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderung mehr vorgenommen werden, zu übergeben. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber INTRADUCT® unaufgefordert spätestens bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (Fachterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Erhält INTRADUCT® vom Auftraggeber keine Fachterminologie, relevanten Unterlagen, Informationen oder anderslautende Anweisungen, so wird bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version gewählt. Der Auftraggeber ist gehalten, die von INTRADUCT® gelieferten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von INTRADUCT®.

Texteinstufung
Der Schwierigkeitsgrad eines Textes und die für die Übersetzung notwendige Lieferzeit werden nach gründlicher Prüfung festgelegt. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Als allgemeine Texte gelten solche, die eine einfache Gesamtkomposition und nur einige Fach- oder Sonderbegriffe aus Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. aufweisen. Als Fachtexte gelten solche, die eine schwere Gesamtkomposition und/oder zahlreiche Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. aufweisen. Für besonders anspruchsvolle Fachtexte, Vervielfältigungs- und druckfertige Texte, ferner für Werbe- und Filmtexte sowie schöngeistige Literatur gelten Honorare nach Vereinbarung.

Preise und Preisvereinbarungen
Alle in Preislisten, Kostenvoranschlagen, Voranschlägen usw. genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenzahl in der Zielsprache ermittelt. Eine Standardzeile umfasst 50 Anschläge. Besteht ein Auftrag ausschließlich aus Auflistungen von Einzelbegriffen, gelten Sonderkonditionen. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt. Die Kalkulation der Zeilenzahl erfolgt über ein entsprechendes Zeichen-Zählprogramm. Korrektur- bzw. Lektoratsarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet. Kostenvoranschläge können auf Anfrage erteilt werden. Sie werden nach Überprüfung des Textes und etwaiger Sonderwünsche des Auftraggebers erstellt. Kostenvoranschläge basieren auf dem Ausgangstext. Ohne Lieferung des vollständigen Textes kann nur ein geschätzter Gesamtbetrag ermittelt werden. Maßgebend für die Berechnung ist jedoch die tatsächliche Länge des vom Auftraggeber gelieferten Textes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Eilaufträge, die Überstunden, Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit erforderlich machen, sowie Aufträge ab 120 Zeilen pro Arbeitstag werden entsprechend nach Vereinbarung gegen einen angemessenen Eilzuschlag ausgeführt. Der Preis für zusätzliche Leistungen (wie z. B. Erarbeitung von Terminologie, graphische Gestaltung wie Bilder, Formeln, Tabellen, Erstellung einer Druckvorlage) ist schriftlich gesondert zu vereinbaren. Pro Auftrag und Sprache wird auch bei Ausgangstexten geringeren Umfangs in jedem Fall ein Mindestbetrag berechnet.

Versand
Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer wird INTRADUCT® nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung von INTRADUCT® für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Daten) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit durch INTRADUCT® vorliegt. Den Versand von Unterlagen nimmt INTRADUCT® für den Auftraggeber mit gebotener Sorgfalt vor. Der Auftraggeber gibt gegenüber INTRADUCT® dabei den von ihm gewünschten Versandweg sowie das Medium der Übersetzung an. Die Kosten für Express- und Kuriersendungen werden weiter verrechnet. Die Versandgefahr geht mit Übergabe an die Post oder den Kurier oder Boten auf den Auftraggeber über.

Mängel und Ausschlussfrist
Übersetzungstexte sind Werke im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB. Die §§ 631 ff. BGB finden auf das Vertragsverhältnis Anwendung. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie von Seiten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von INTRADUCT®. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Lieferfristen und Teillieferungen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Jedes Lieferdatum oder vereinbarte Datum zwischen INTRADUCT® und dem Auftraggeber darf nur bindend werden, nachdem INTRADUCT® das ganze Ausgangsmaterial, das übersetzt werden muss, gesehen oder gehört und vollständige Anweisung vom Auftraggeber erhalten hat.

Garantien
Soweit INTRADUCT® Garantien übernommen hat, erlöschen die hieraus folgenden Ansprüche des Kunden, sobald durch den Kunden selbst oder Dritte an den/dem von INTRADUCT® hergestellten/m Werk/en Veränderungen, egal welcher Art, vorgenommen werden.

Verzug; Haftung
INTRADUCT® haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. INTRADUCT® übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren. Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet INTRADUCT® nicht. Für den Fall, dass INTRADUCT® aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen werden sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, INTRADUCT® in vollem Umfang gegenüber einer solchen Haftung freizustellen. INTRADUCT® haftet nicht für Schäden aus Verzug, sofern der Verzug auf höhere Gewalt im Sinne von Naturgewalt, Feuer, Brand und dergleichen beruht. INTRADUCT® haftet ebenso nicht für Schäden aus Verzug, sofern der Verzug auf höherer Gewalt im Sinne unvorhersehbaren oder unabwendbaren Verkehrs-, Leitungs-, Übertragungs- oder Betriebsstörungen oder Einwirkungen Dritter wie Vandalismus oder Diebstahl oder vergleichbarem beruht. INTRADUCT® haftet auch sonst nicht für Schäden, deren Entstehung auf für INTRADUCT® unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen beruht. INTRADUCT® haftet nicht für Schäden aus Verzug oder wegen eines Sachmangels, sofern der Verzug oder der Mangel allein oder überwiegend auf ein Tun oder eine unterlassene Mitwirkung eines Kunden zurückzuführen ist.

Rücktrittsrecht im Falle von Verzögerungen
Für den Fall, dass es aufgrund von für INTRADUCT® unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen zu Verzögerungen bei der Herstellung eines Werkes kommt, ist INTRADUCT® zur vollständigen und teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von INTRADUCT®. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung von INTRADUCT® erfolgen. Jegliche von INTRADUCT® angelegte, gepflegte und verwendete Translation Memories sind und bleiben vollständig Eigentum sowie geistiges Eigentum von INTRADUCT®. Bei Zurverfügungstellung von Translation Memories seitens des Kunden gilt Selbiges für jegliche Neueinträge in das Translation Memory sowie für sämtliche Abänderungen vorhandener Segmente. Abweichende Regelungen sind je nach Auftrag und/oder Kunden gesondert zu vereinbaren. Die Verwendung der Translation Memories erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von INTRADUCT®. INTRADUCT® behält sich ihr Urheberrecht vor.

 

Dolmetschaufträge
Leistungsumfang und Preisvereinbarungen
Alle in Preislisten, Kostenvoranschlagen, Voranschlägen usw. genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Dolmetschleistung beinhaltet die mündliche Übertragung des Gesprochenen von einer Sprache in eine bzw. mehrere andere Sprachen. Audio- und Videovorführungen sind hiervon ausgenommen. Wird eine Verdolmetschung derartiger Beiträge gewünscht, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Die erbrachte Leistung wird nach Zeitaufwand berechnet. Fahr- und Wartezeiten gelten als Einsatzzeiten und werden zum selben Stundensatz berechnet. Wird die Dolmetschleistung ganz oder teilweise durch Dritte ausgeführt, behält sich INTRADUCT® vor, die Anfahrt von einem anderen Ort als den Geschäftssitz von INTRADUCT® zu berechnen. Fahrzeit und Einsatzzeit werden addiert und anschließend halbstündig gerundet.

Vorbereitungs- und Hilfsmaterialien
Der Auftraggeber stellt alle für die Vorbereitung und Durchführung des Dolmetscheinsatzes notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere solche Schriftstücke, die möglicherweise bei der Veranstaltung vorgetragen werden. Hierzu gehören v. a. Tagesordnung, Protokolle vorangegangener Sitzungen und Vortragsunterlagen. Soweit möglich, sind diese Materialien in allen vorgesehenen Arbeitssprachen zu übermitteln.

Arbeitsbedingungen
Für die Erbringung der Dolmetschleistung müssen bestimmte räumliche und akustische Voraussetzungen erfüllt sein. Der Originalton muss für den Dolmetscher klar und deutlich zu hören sein. Die Vortragenden und die Projektionsflächen müssen gut sichtbar sein. Falls eine Kabine genutzt wird, muss diese frei zugänglich sein und der Originalton mittels Konferenztechnik in die Kabine übertragen werden. Die Konferenztechnik ist vom Auftraggeber zu stellen. Ist die Verdolmetschung durch äußere Bedingungen (z. B. laute Nebengeräusche) erschwert, wird sie so lange unterbrochen, bis die Arbeitsbedingungen angepasst worden sind.

Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an der Verdolmetschung bleiben vorbehalten. Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Wird eine Aufzeichnung der Verdolmetschung gewünscht, so ist diese nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet für unbefugte Aufzeichnungen durch Dritte.

Reisekosten des Dolmetschers
Die vertraglich vereinbarten Reisekosten werden zusammen mit den Honoraren in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Verpflegung sowie für die notwendigen Übernachtungen. Eine Übernachtung gilt als notwendig, wenn sich andernfalls ein Reiseantritt vor 6:00 Uhr bzw. eine Rückkehr nach 23:00 Uhr ergeben würde. Fahrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Haftung von INTRADUCT® ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

 

Berufsgeheimnis
INTRADUCT® verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

Bezahlung
Die Bezahlung muss 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug erfolgt sein. INTRADUCT® hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. INTRADUCT® kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung eines Teilbetrags oder ihres vollen Honorars abhängig machen. Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die INTRADUCT® bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung evtl. durchgeführten Schritte der zur Durchführung erforderlichen Leistung zu bezahlen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Bezahlung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Vereinbarte Rabatte und Nachlässe werden nur bei Einhaltung der Zahlungsbedingungen gewährt und entfallen bei Zahlungsverzug.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von INTRADUCT®. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Dortmund.

Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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REFERENZEN

An dieser Stelle sagen wir: Ein herzliches
Dankeschön für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit!