für Behörden
ÜBERSETZUNGEN FÜR BEHÖRDEN
Hier ein kleiner Auszug unserer Übersetzungsdienstleistungen für Behördenkunden:
- Anklageschriften
- Strafbefehle
- (Europäische) Haftbefehle
- Beschlüsse
- Ermittlungsakten
- Verfügungen
- Urkunden
- Vernehmungsprotokolle
- Gefangenenpost
- Klageschriften nebst Anlagen (wie z. B. Rechnungen, Meldebescheinigungen, Urkunden etc.)
- Obduktionsberichte
- Antrag auf Versorgungsausgleich
- Antrag auf Scheidung
- Wichtige Hinweise (diverse Schriftstücke)
- Formulare für gerichtliche Zustellungen im Ausland
- Anhörungsbogen
- Bescheinigung Verdienstausfall
- Rechtshilfeersuchen und dazugehörige Antworten
- E-Mail- und SMS-Schriftverkehr
- Und vieles mehr…
Die Übersetzungen werden auf Wunsch beglaubigt und von erfahrenen und vorwiegend muttersprachlichen Übersetzern/innen angefertigt.
DOLMETSCHEN FÜR BEHÖRDEN
Das Dolmetschen für und bei Behörden (z. B. Gerichte, Ämter, Polizei) oder auch bei Notaren, Anwälten und Gutachtern etc. ist besonders anspruchsvoll. Hier wird eine Kombination aus Simultan-, Konsekutiv- und Gesprächsdolmetschen angewendet. Welche Art Anwendung findet, ergibt sich meist aus der individuellen Situation. Während eines Gerichtsverfahrens wird in der Regel für eine Person in deren Muttersprache gedolmetscht. Dies geschiet simultan im Flüsterdolmetschen. Soll diese Person etwas sagen, wird meistens konsekutiv in die deutsche Sprache gedolmetscht, da alle Verfahrensbeteiligten den/die Sprechende/n verstehen sollen. Beim Behördendolmetschen tritt der/die Dolmetscher/in nicht nur als Sprach-, sondern häufig auch als Kulturmittler/in in Erscheinung, wodurch er/sie nicht nur eine vermittelnde Brücke zwischen zwei Sprachen, sondern auch zwischen zwei Kulturen baut.
Kontaktieren Sie uns, wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.